Liebe Feriengäste,
warum kompliziert wenn es auch einfach geht!? Sollten Sie Ihren bei uns gebuchten Urlaub coronabedingt nicht antreten dürfen, erhalten Sie Ihre geleisteten Zahlungen zu 100% zurück!
Dafür stehen wir:
Cornelia Albert und Nilo Stüwe
Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
· vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn
werden keine Entschädigung für den Mieter entstehen
· -bis 61 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
· -bis 60 - 35 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
· -bis 34 - 2 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
· -bis 1 Tag vor Mietbeginn: 95 % des Mietpreises
Bei einem Rücktritt weniger als 1 Tag vor Mietbeginn sind vom vollen Reisepreis 95% zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
Sollte unerwartet ein zweiter Lockdown auf uns zukommen und Sie dadurch Ihre Reise nicht antreten dürfen, erhalten Sie zu 100% Ihren überwiesenen Betrag laut Mietvertrag zurückerstattet. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Umbuchung des Reisezeitraumes.